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Berlins Kultursenatorin Wedl-Wilson tritt zurück

Sarah Wedl-Wilson hat ihr Amt als Berliner Kultursenatorin niedergelegt

Lange war Sarah Wedl-Wilson nicht im Amt. Erst im Mai 2025 übernahm sie die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Berlin von ihrem Vorgänger Joe Chialo. Nun ist schon wieder Schluss. Im Zusammenhang mit der umstrittenen Vergabe von Fördermitteln gegen Antisemitismus hat die parteilose Politikerin heute ihr Rücktrittsgesuch an den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) eingereicht. Wegner nahm ihre Bitte um Entlassung inzwischen an, dankte ihr „für ihren herausragenden Einsatz für die Berliner Kultur in den vergangenen drei Jahren“ und betonte, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt durch den von Sarah Wedl-Wilson gestarteten Prozess nun sicherstellen werde, dass es eine rechtssichere Förderkulisse bei Projekten gegen Antisemitismus geben werde.

Gestern hatte der Berliner Rechnungshof die staatliche Unterstützung bei Projekten im Bereich der Antisemitismusprävention in Millionenhöhe als rechtswidrig eingestuft. In seinem Prüfbericht bemängelte er, dass die Gewährung von Zuwendungen im Haushaltsjahr 2025 von der Senatsverwaltung nicht anhand festgelegter nachvollziehbarer Kriterien getroffen wurde und somit kein diskriminierungsfreies Verfahren sichergestellt sei. Die Verwaltung habe die verbindlichen Vorgaben der Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung für die Gewährung dieser Zuwendungen nicht umgesetzt und daher willkürlich gehandelt. Insgesamt ging es bei dreizehn Förderanträgen um einen Betrag von 2,6 Millionen Euro.

Seit Ende vergangenen Jahres standen Senatorin Sarah Wedl-Wilson, die bereits seit 2023 amtierende Staatssekretärin für Kultur in der deutschen Hauptstadt war, und ihr im Mai 2025 zurückgetretener Vorgänger Joe Chialo (CDU) in der Kritik. Die Grünen und Linken in Berlin hatten ihnen vorgeworfen, bei der Bewilligung von Fördermitteln unzulässigem Druck von CDU-Abgeordneten nachgegeben zu haben. Laut Rechnungshof habe die Senatsverwaltung Zuwendungen an sechs Zuwendungsempfangende gewährt, denen es nach den Vorgaben des Haushaltsplans an der Förderfähigkeit fehlte. In diesen Fällen sei die Bewilligung von insgesamt rund 2 Millionen Euro haushaltsrechtlich unzulässig gewesen.


24.04.2026

Quelle: Kunstmarkt.com/Ulrich Raphael Firsching

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