Moyland erwirbt Nutzungsrechte an eigener Beuys-Sammlung  |  | Das Museum Schloss Moyland hat sich mit den Beuys-Erben über die Nutzungsrechte am Schaffen von Joseph Beuys geeinigt | |
Die Stiftung Museum Schloss Moyland hat sich die Nutzungsrechte an den Werken von Joseph Beuys im Sammlungs- und Archivbestand des Museums gesichert. Hiermit wurde den jahrelangen Konflikten zwischen dem niederrheinischen Museum und Eva Beuys, der Witwe des 1986 verstorbenen Künstlers, ein Ende gesetzt. Moyland, das einen der weltweit größten Bestände an Beuys’ Werken besitzt, kann nun damit national und international arbeiten. Das Land Nordrhein-Westfalen, das auch an der Stiftung beteiligt ist, finanziert die Übergabe mit einer einmaligen Summe in Höhe von 3,25 Millionen Euro.
Joseph Beuys gilt als einer der international einflussreichsten Künstler des 20. Jahrhunderts, weshalb seine Werke weiterhin für ein breites Publikum zugänglich sein sollen. Die Erbengemeinschaft Joseph Beuys Estate als Rechtsnachfolger des Künstlers besitzt das Urheberrecht und die Nutzungsrechte an seinem Nachlass. Aus diesem Grund war das Museum Schloss Moyland, das bereits viele Ausstellungen und Forschungsprojekte zu Beuys’ Œuvre vorangebracht hat, bisher in den Publikationsrechten und in der Öffentlichkeitsarbeit eingeschränkt. Seit Jahrzehnten ist dieser Interessenskonflikt der Auslöser von zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen, die sogar bis zum Bundesgerichtshof eskalierten.
Nach einem Gespräch mit NRW-Kulturministerin Ina Brandes bestätigte der Joseph Beuys Estate nun, dass es im ureigenen Interesse der Erben liegt, „die Faszination, die von Joseph Beuys ausgeht, dauerhaft für die Zukunft zu bewahren und weiterentwickeln“. Unter Vermittlung von Kuratoriumsmitglied Rene Spielberger wurden somit die Nutzungsrechte an die Stiftung Schloss Moyland abgetreten, um ihr in Zukunft mehr Freiheiten bei der Präsentation von Beuys’ Nachlass zu gewähren. Die Institution kann nun unter anderem Vervielfältigungen der Werke herstellen, Abbildungen in Büchern veröffentlichen, Bild- und Tonträger produzieren, Merchandise-Artikel erstellen, die Werke für Marketing- und Werbezwecke nutzen, sie auf Webseiten und Social-Media-Plattformen posten und die Arbeiten im Rahmen des Zitatrechts verbreiten. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar und bleiben weiterhin bei der Erbengemeinschaft.
In Zukunft hofft die Moyland-Direktorin Antje-Britt Mählmann auf einen engen Dialog und ein gegenseitiges Verständnis, um Beuys’ künstlerisches Vermächtnis nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Konkrete Pläne gibt es bereits; im Herbst 2027 soll eine große Ausstellung mit den Beuys-Arbeiten aus Moyland in den Hamburger Deichtorhallen gezeigt werden. Außerdem ist ein Biennaleprojekt in einer Kirche in Venedig geplant. |