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Bonner Museum restituiert niederländisches Stillleben

P.V. Plas, Bäuerliches Frühstück, erste Hälfte 17. Jahrhundert

Nach jahrelangen Untersuchungen hat sich das LVR-Landesmuseum Bonn für die Rückgabe des Gemäldes „Bäuerliches Frühstück“ von P.V. Plas entschieden. Das Bonner Museum sprach dabei von einem komplexen Fall, da die Eigentumsansprüche unklar waren, und legte ihn deshalb der Beratenden Kommission für die Rückgabe von NS-Raubkunst vor, die einen Vergleich vermittelte: Das Stillleben aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts geht zu gleichen Teilen an zwei Erben der ursprünglichen jüdischen Eigentümer, an die „Dr. Max and Iris Stern Foundation“ im kanadischen Montreal und die Nachkommen von Hugo Heinemann in Israel. Beide hatten Ansprüche auf das Bild erhoben.

Im Jahr 1936 verkaufte der jüdische Kunsthändler Max Stern das „Bäuerliche Frühstück“ aus der Hand des in Brüssel tätigen Stilllebenmalers P.V. Plas, von dem wenig bekannt ist, an den jüdischen Unternehmer Hugo Heinemann in Düsseldorf. 1937 verhafteten die Nationalsozialisten Heinemann, beschlagnahmten seinen Privatbesitz und seine Kunstsammlung. Ende 1940 kam das Werk im Auktionshaus Lempertz zur Versteigerung, bei der das Rheinische Landesmuseum das Werk ankaufte. 1943 wurde Heinemann in das KZ Auschwitz deportiert und dort ermordet. Seine Frau und seine beiden Töchter überlebten die Nazi-Herrschaft in einem Brüsseler Versteck. Auch Max Stern musste Ende 1937 seine Galerie auf der Düsseldorfer Königsallee schließen, wurde gezwungen, seine Sammlung im Kölner Auktionshaus Lempertz zu versteigern, und floh über London nach Kanada, wo er bis zu seinem Tod in Montreal als angesehener Kunsthändler und Mäzen wirkte.

Bei eigenen Recherchen stieß das Landesmuseum 2017 auf die belastete Herkunft des Stilllebens und veröffentlichte es in der Lostart-Datenbank, worauf hin sowohl die Stern Foundation, als auch die Erbengemeinschaft nach Heinemann Besitzansprüche geltend machten. Im August 2023 wurde zur Klärung der Frage, an wen oder zu welchen Teilen das Gemälde zu restituieren sei, die Limbach-Kommission angerufen. In dem nun ausgehandelten Vergleich erkennen alle Seiten die jeweiligen Verluste infolge des NS-Entzugs des Gemäldes an. Da nicht abschließend geklärt werden konnte, ob dem Entzug bei Stern und Heinemann ein weiterer NS-verfolgungsbedingter Verlust vorausging, haben sich die neuen Eigentümer zudem verpflichtet, im Falle eines Nachweises innerhalb der kommenden zehn Jahre ein Drittel ihres jeweiligen Verkaufserlöses an mögliche vorrangig Geschädigte abzutreten.


21.11.2025

Quelle: Kunstmarkt.com/Ulrich Raphael Firsching

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