Sammlung Bührle kann Gauguin-Gemälde behalten  |  | Paul Gauguin, La Route montante, 1884 | |
Das Werk „La route montante“ von Paul Gauguin verbleibt in der Sammlung Emil Bührle. Vor dem Hintergrund der NS-Verfolgungsumstände haben sich die Bührle-Stiftung und die Rechtsnachfolgerinnen von Richard Semmel auf eine einvernehmliche Regelung der Eigentumsansprüche geeinigt. Über die Details des Vergleichs wurde Stillschweigen vereinbart. Das impressionistische Werk aus dem Jahr 1884 wird weiterhin im Kunsthaus Zürich ausgestellt.
Der 1875 geborene Richard Semmel war Geschäftsmann und Kunstsammler und lebte in Berlin. 1933 musste er aufgrund seiner jüdischen Herkunft und als Mitglied der Deutschen Demokratischen Partei in die Niederlande fliehen. Dabei konnte er einen Teil seiner bedeutenden Kunstsammlung mitnehmen. Zur Finanzierung des Lebensunterhalts und zur Deckung diskriminierender sowie anderer Verbindlichkeiten begann Semmel im Juni 1933, Kunstwerke zur Auktion bei Mensing & Fils in Amsterdam einzuliefern. 1937 reichten Semmel und seine Ehefrau Clara die Sommerlandschaft „La route montante“ von Paul Gauguin bei der Galerie Moos in Genf ein. Dort erwarb Emil Georg Bührle das Gemälde bei einer Auktion.
Ab 1939 setzten die Eheleute Semmel ihre Flucht über Santiago de Chile fort und trafen 1941 in New York ein. Nach dem Tod seiner Frau Clara 1945 wurde der gesundheitlich angeschlagene und verarmte Richard Semmel von Grete Gross, seiner letzten Lebensgefährtin, gepflegt. Noch zu Lebzeiten setzte er Gross als seine Alleinerbin ein und verstarb 1950 ohne Nachkommen. Somit gelten heute die Enkelinnen von Grete Gross als seine rechtlichen Nachfolgerinnen. Sie und die Bührle-Stiftung haben sich nun auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt. Bereits im April erzielte die Bührle-Stiftung eine ähnliche Übereinkunft mit den Erben von Max Silberberg bezüglich Edouard Manets Bild „La Sultane“, das ebenfalls weiterhin im Kunsthaus Zürich zu sehen ist. |