Einigung im Hohenzollern-Streit  |  | Prinz Georg Friedrich von Preußen verzichtet auf die Rückerstattung von Kunstgegenständen | |
Nach jahrelangen, teils kontrovers geführten Verhandlungen um die Rückgabe von mehreren tausend Kunstobjekten haben sich die öffentliche Hand und das Haus Hohenzollern nun endgültig geeinigt. Wie Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mitteilte, bleiben die historisch bedeutsamen Kulturgüter der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und dem Deutschen Historischen Museum (DHM) erhalten. Zentrales Element der Einigung sei der Übergang aller Objekte, vor allem des ehemaligen Hohenzollernmuseums, in eine gemeinsame gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“, so Weimer.
Er sprach von einem gewaltigen Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit. „Hundert Jahre lang gab es andauernde Unsicherheit über Objekte, die für die Kunst- und Sammlungsgeschichte Preußens und damit der deutschen Geschichte insgesamt zentral sind“, so Weimer. „Umso dankbarer bin ich dafür, dass es in vertrauensvollen Gesprächen zu diesem Durchbruch gekommen ist. Großer Gewinner ist die Öffentlichkeit, die die großartigen Bestände weiterhin in Museen sehen kann. Zudem wird damit endlich ein dauerhafter Rechtsfrieden zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand gestiftet.“
Durch die nun ausgehandelte Lösung, an der der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg auf der einen und das einstige preußische und deutsche Herrscherhaus Hohenzollern mit Georg Friedrich Prinz von Preußen an der Spitze auf der anderen Seite beteiligt waren, entsteht mittels Abtretung der Herausgabeansprüche an die neue „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ eine gesicherte Eigentumsposition dieser Stiftung und damit zugleich eine dauerhaft unbestrittene Besitzposition der SPK, SPSG und des DHM. Die drei Leitungen dieser Einrichtungen bilden den Vorstand der Stiftung. Im Stiftungsrat, der aus sechs Vertretern von Bund und Ländern sowie drei Vertretern der Hohenzollern besteht, hat die öffentliche Hand eine Zweidrittel-Mehrheit.
Seit 1926 bestand die Rechtsunsicherheit, welche Stücke des ehemaligen preußischen Herrscherhauses dem Staat und welche den Hohenzollern gehören. Georg Friedrich Prinz von Preußen verhandelte seit 2014 mit dem Bund und den beiden Bundesländern Berlin und Brandenburg über die Eigentumsfrage und forderte eine Herausgabe der Kunstwerke auch gerichtlich ein. Zudem standen auch Entschädigungen für enteignete Schlösser und Inventar in Millionenhöhe im Raum. Nun übernimmt die „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“ wichtige Objekte, darunter das Bildnis „Kurfürst Joachim I. von Brandenburg“ von Lucas Cranach d.Ä., die barocken Elfenbeinmöbel des Großen Kurfürsten aus dem Besitz von Johann Moritz von Nassau-Siegen oder das Tafelservice für das 1750 von Friedrich II. erworbene Breslauer Stadtschloss, und kann sie weiterhin in den drei Museumsverbünden präsentieren. Gesonderte Absprachen gab es zu sieben goldenen Tabatieren, bei denen ein Gutachter das Eigentumsrecht der Hohenzollern festgestellt hat. Zwei davon will Georg Friedrich Prinz von Preußen den Museen als Dauerleihgabe überlassen. Außerdem erhalten die Hohenzollern die Objekte der sogenannten „C-Liste“, die bei Verhandlungen 2018 von den öffentlichen Einrichtungen zur Abgabe an das Adelshaus zusammengestellt worden waren. |