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Denkmalsschutz für Zeiss-Planetarium in Berlin

Das Zeiss-Großplanetarium von Ulrich Müther in Berlin steht jetzt unter Denkmalschutz

Das Berliner Landesdenkmalamt hat das Zeiss-Großplanetarium unter Denkmalschutz gestellt. Laut Christoph Rauhut, dem Direktor des Landesdenkmalamtes, ist die von Ulrich Müther entworfene Kuppel ein technisches Meisterwerk, das sowohl das Gebäude als auch den Park rund um das Planetarium entscheidend prägt. Das Zeiss-Großplanetarium wurde 1987 im Rahmen der Berliner 750Jahresfeier als eines der letzten DDR-Repräsentationsgebäude am Prenzlauer Berg eröffnet. Er sollte moderne astronomische Erkenntnisse visuell anschaulich vermitteln, die Fortschritte der Raumfahrtwissenschaft in sozialistischen Ländern hervorheben und die DDR als Zentrum der Hochtechnologieindustrie präsentieren.

Tim Florian Horn, Vorstand der Stiftung Planetarium Berlin, sprach von einer großen Freude über die erneute Rekordbesucherzahl am Zeiss-Großplanetarium in Berlin. Im vergangenen Jahr zählte das Planetarium mit über 357.000 Gästen erneut zu den meistbesuchten Planetarien im deutschsprachigen Raum. Das Planetarium verfügt über einen Außendurchmesser von 30 Metern, die Kuppelinnenhalle bietet Platz für 307 Besucher. Darüber hinaus werden die Interessenten aus dem In- und Ausland mit den Leistungen des Unternehmens Carl Zeiss Jena bekannt gemacht. Neben dem Zeiss-Großplanetarium gibt es in Berlin auch die 1896 errichtete Archenhold-Sternwarte im Treptower Park und die in den 1960er Jahren gebaute Wilhelm-Foerster-Sternwarte in Berlin-Schöneberg, die derzeit renoviert wird.


23.01.2025

Quelle: Kunstmarkt.com/Naum Park

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