BRD restituiert barocke Tapisserie | | Die Tapisserie aus Aubusson wurde an die Erben von Albert von Goldschmidt-Rothschild zurückgegeben | |
Die Kunstverwaltung des Bundes hat einen barocken Wandteppich an die Erbengemeinschaft von Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild zurückgegeben. Die Tapisserie, die um 1700 in einer Manufaktur im französischen Aubusson gefertigt wurde und das Meeresufer an einer Bucht mit fantasievollen Wasservögeln, Meerestieren und einer befestigten Stadt im Hintergrund zeigt, gehörte bis 1936 dem jüdischen Sammler aus Frankfurt am Main und wurde ihm unter der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen. Albert von Goldschmidt-Rothschild (1879-1941) war ein Unternehmer und Bankier, der zusammen mit seiner Ehefrau Marion von Goldschmidt-Rothschild (1902-1982) eine umfassende und renommierte Kunstsammlung aufgebaut hatte. Am 11. und 12. Mai 1936 musste er seine umfangreichen Besitztümer unter dem Druck der Verhältnisse bei Hugo Helbing in Frankfurt versteigern lassen. Die Tapisserie gelangte spätestens 1939 in den Besitz Hermann Görings.
In diesem Jahr emigrierte Goldschmidt-Rothschild über die Niederlande und Großbritannien in die Schweiz, wo er mit seiner Frau und den gemeinsamen Kindern lebte, ehe er sich 1941 in Lausanne das Leben nahm. Nach Kriegsende stellten amerikanische Streitkräfte den Wandteppich in Berchtesgaden sicher und überführten ihn in den Münchner Central Collecting Point. Die nicht restituierten Kunstwerke wurden schrittweise zur Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland anvertraut, darunter auch der Wandteppich aus der Sammlung Goldschmidt-Rothschild, der als ehemaliges Reichsvermögen auf der Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz 1960 in Bundesvermögen überging. |