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Bremen kann Grosz-Gemälde behalten

Eines der umstrittenen Bilder: George Grosz, Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel, 1931

Die Stadt Bremen muss zwei Gemälde von George Grosz nicht restituieren. Das hat die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts einstimmig empfohlen. Bei den Werken handelt es sich um die makabre Szene „Pompe funèbre“ aus dem Jahr 1928 und das „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel“ aus dem Jahr 1931. Die Erben des Künstlers hatten beide Arbeiten zurückgefordert. Ihrer Ansicht nach handele es sich bei den Gemälden um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. Sie wurden in den 1970er Jahren vom Kunstverein Bremen, dem Träger der Kunsthalle Bremen, mit Mitteln der Hansestadt Bremen für die Sammlung der Kunsthalle erworben. „Wir begrüßen es natürlich sehr, dass sich die Beratende Kommission der von uns vorgetragenen Argumentation anschließen konnte. Mit ihrer heutigen Empfehlung hat die Kommission diese Restitutionsfrage für alle Beteiligten nun auch abschließend geklärt, worüber wir sehr froh sind“, so Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz, die auch dem Vorstand des Kunstvereins angehört.

Streitig zwischen den beiden Parteien ist, wann George Grosz sein Eigentum an den Gemälden verlor und ob es sich dabei jeweils um einen NS-verfolgungsbedingten Entzug handelte. Die Beratende Kommission geht davon aus, dass Grosz das Gemälde „Pompe funèbre“ sehr wahrscheinlich 1932, spätestens aber im April 1934 an seinen Kunsthändler Alfred Flechtheim zur Begleichung seiner hohen Schulden bei ihm übereignete. Es wurde dann 1938 vor der Besetzung der Niederlande durch das nationalsozialistische Deutschland auf einer Auktion als Nachlass aus dem Bestand des inzwischen verstorbenen Alfred Flechtheim in Amsterdam legal und legitim verkauft. Bei dem „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel“ verliert sich im Mai 1932 eine eindeutige Spur der Eigentümer. Wahrscheinlich wurde es nach einer Ausstellung in Brüssel verkauft, in der es Alfred Flechtheim ausgestellt hatte. Auch hier fehlten laut Beratender Kommission Beweise dafür, dass es im Verfolgungszeitraum George Grosz gehörte.


31.10.2024

Quelle: Kunstmarkt.com/Ulrich Raphael Firsching

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 Grosz, Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel, 1931
Eines der umstrittenen Bilder: George Grosz, Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel, 1931

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George Grosz








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