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Berlin restituiert Gemälde

Segelschiffe auf der Merwede vor Dordrecht, Holländisch, 2. Hälfte 17. Jahrhundert

Fünf Gemälde Alter Meister verlassen die Sammlung der Berliner Gemäldegalerie. Sie gehen zurück an die Erben des einstigen Inhabers der Berliner Galerie Matthiesen. Bei den Werken handelt es sich um das „Porträt eines Mannes in Ritterrüstung“ aus der Nachfolge Anthonis van Dycks, um das „Bildnis eines unbekannten Mannes“ eines anonymen niederländischen Malers sowie um zwei Seestücke unbekannter Holländer aus dem späten 17. und 18. Jahrhundert. Außerdem übereignen die Staatlichen Museen zu Berlin eine Kopie von Giovanni Battista Tiepolos Bild „Christus auf dem Weg zum Kalvarienberg“ an die Erben von Franz Zatzenstein-Matthiesen. Im Bestand der Galerie verbleibt dagegen eine Darstellung der „Versuchung des Hl. Antonius“ aus dem Umkreis von Jan Wellens de Cock, die ebenfalls zum Bestand der Galerie Matthiesen gehörte.

Schon in den 1920er Jahren musste der jüdische Kunsthändler Franz Zatzenstein-Matthiesen aufgrund der Weltwirtschaftskrise für den Betrieb seiner Berliner Galerie Kredite bei der Dresdner Bank aufnehmen. Als Sicherheiten dafür akzeptierte die Bank unter anderem seine Kunstwerke. Als es Zatzenstein-Matthiesen 1933 gelang, als verfolgter Jude in die Schweiz zu flüchten, musste er sein Geschäft in Deutschland aufgeben. Im darauffolgenden Jahr übereignete er der Bank zur Tilgung von Restschulden Kunstwerke aus seinem Galeriebestand. Diese gelangten wenig später in die Sammlung der Staatlichen Museen zu Berlin. Die nun mit den Erben getroffene Vereinbarung berücksichtigt einerseits den durch die Verfolgung erlittenen Schaden, andererseits auch die Tatsache, dass es um Verbindlichkeiten aus der Zeit vor 1933 ging, die der Galerist auch ohne die Verfolgung hätte tilgen müssen, wenn auch zu wesentlich günstigeren Bedingungen.

„Das Provenienzforschungsprojekt rund um den Ankauf der Kunstwerke von der Dresdner Bank ist sehr komplex und umfangreich“, so Petra Winter, die Leiterin des Berliner Zentralarchivs. „Unsere Recherchen drehen sich weniger um die Kunstwerke, sondern viel mehr um die einzelnen Kreditgeschäfte, die in ihrer Ausgestaltung sehr unterschiedlich waren. Für die Frage, ob es sich möglicherweise um einen verfolgungsbedingten Verlust handelte, erforschen wir detailliert die Biographien der einzelnen Kreditnehmer“, erklärt Winter weiter. Die Direktorin der Berliner Gemäldegalerie, Dagmar Hirschfelder, betont die moralische Verantwortung ihres Hauses zur Wiedergutmachung: „Als Museum und öffentliche Institution ist es nicht nur unsere Pflicht, sondern auch eine Selbstverständlichkeit, dass wir für den Umgang mit Werken, die als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut identifiziert werden können, gemeinsam mit den Erben gerechte Lösungen finden.“

Die Vereinbarung zwischen Franz Zatzenstein-Matthiesen und der Dresdner Bank aus dem Jahr 1934 sah vor, die Restschulden durch die Übereignung von insgesamt elf Gemälden aus dem Bestand der Galerie zu tilgen. Diese wurden dann 1935 über den Preußischen Staat an die Berliner Museen verkauft. Sechs von ihnen konnten im Zuge der Provenienzrecherchen in der Gemäldegalerie identifiziert werden. Bei den übrigen handelt es sich entweder um Kriegsverluste oder um Stücke, die noch in den 1930er Jahren vom Museum weiterverkauft wurden. Franz Zatzenstein-Matthiesen lebte bis zu seinem Tod im Jahr 1963 in London, wo er unter dem Namen Francis M. Matthiesen weiterhin als Kunsthändler tätig war. Sein Sohn Patrick Matthiesen führt die international renommierte Galerie seit 1978 als The Matthiesen Gallery fort.


23.10.2024

Quelle: Kunstmarkt.com/Maximilian Nalbach

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