Klimts Apfelbaum fälschlicherweise restituiert Die Besitzerwege, die ein Kunstwerk einschlägt, sind oft verschlungen und undurchsichtig. Das musste jetzt die Republik Österreich feststellen. Im Jahr 2001 restituierte der österreichische Staat Gustav Klimts „Apfelbaum II“ fälschlicherweise. Das berichtet die Wiener Tageszeitung „Kurier“ in ihrer heutigen Ausgabe. Kulturminister Thomas Drozda habe nun die Finanzprokuratur um eine Einschätzung der Rechtslage gebeten, heißt es weiter. Nach dem damaligen Stand der Provenienzrecherche ging das Gemälde an die Erben von Nora Stiasny, Tochter der von Klimt seinerzeit porträtierten Amalie Zuckerkandl. Tatsächlich dürfte das Bild aber Klimts Mäzenen Serena und August Lederer gehört haben.
NS-Propagandaregisseur Gustav Ucicky vermachte dem Belvedere in Wien nach dem Zweiten Weltkrieg mehrere Klimt-Werke, darunter den „Apfelbaum II“. 2000 beschloss der Kunstrückgabebeirat das Gemälde an die Nachfahren der vermeintlichen Besitzerin Nora Stiasny zu übergeben. Aufgrund von Zweifeln seitens des Klimt-Spezialisten und damaligen Belvedere-Vizerektors Alfred Weidinger gab die Kommission für Provenienzforschung 2015 ein Gutachten in Auftrag. Daraus geht hervor, dass es sich bei dem Stiasny-Erbe um das Gemälde „Rosen unter Bäumen“ und nicht um „Apfelbaum II“ gehandelt habe und es demnach nicht zu restituieren gewesen wäre. Das Kunstwerk soll mit großer Wahrscheinlichkeit aus dem Besitz der Sammlerfamilie Lederer stammen, jedoch gibt es keine Beweise, dass ihnen das Objekt in der NS-Zeit entzogen wurde.
Wo sich der „Apfelbaum II“ heute befindet, ist nicht bekannt. Vermutlich dürfte das 80 mal 80 Zentimeter große Objekt von den Stiasny-Nachfolgern über den internationalen Kunsthandel verkauft worden sein. Experten gehen von einem Wert von 30 Millionen Euro aus. Als Vergleich dient der 2006 bei Christie’s in New York für 29,5 Millionen Dollar versteigerte, aber qualitätvollere „Apfelbaum I“. Da es sich bei der Rückgabe somit um eine Schenkung der Republik Österreich handelt, haben die Erben keine juristischen Folgen zu befürchten. Ob ein schuldhaftes Verhalten des Ministeriums und der damaligen Mitarbeiter vorliegt, wird derzeit von der Finanzprokuratur geprüft. |