Museumsbund warnt vor Kurzarbeit  |  | Bei Kurzarbeit sieht Eckart Köhne den Museumsbetrieb in Gefahr | |
Der Deutsche Museumsbund appelliert an die Träger von Kultureinrichtungen, auf die Einführung von Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie und den aktuellen Museumsschließungen zu verzichten. Statt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kurzarbeit zu schicken und damit Museen zu lähmen, sollten viel mehr deren Potentiale in der Krise genutzt werden. „Als Bildungseinrichtungen können Museen sowohl Expertise als auch Ressourcen für ein sicheres Lernen in Pandemiezeiten zur Verfügung stellen“, so Eckart Köhne, Präsident des Deutschen Museumsbundes. Zwar seien die Ausstellungsflächen momentan geschlossen, doch hinter den Kulissen stehe die Arbeit deswegen nicht still. „Die Sammlungen müssen überwacht und durch konservatorische und restauratorische Begleitung erhalten werden. Organisation des Betriebes, Gebäudemanagement und Sicherheit sind Daueraufgaben. Die Forschungsarbeit muss fortgeführt werden ebenso wie die Arbeit an mittel- und langfristig geplanten Projekten, etwa an Ausstellungen. In den Bereichen Vermittlung und Kommunikation werden aktuell vielfach neue digitale Angebote entwickelt, die der Öffentlichkeit einen alternativen Zugang zum Museum ermöglichen“, heißt es in einer Mitteilung der Interessensvertretung.
Der Deutsche Museumsbund warnt eindringlich davor, die ohnehin durch die Krise gefährdeten und wegen der Schließungen nicht öffentlich sichtbaren Museen mit der Anordnung von Kurzarbeit in den Bereichen, in denen ohne Weiteres gearbeitet werden kann, zusätzlich zu schwächen. Außerdem würde durch Kurzarbeit ohnehin keine finanzielle Entlastung erreicht. Das von öffentlichen Trägern eingesparte Geld würde dann teilweise aus Steuermitteln kompensiert, ohne dass dafür Arbeit geleistet würde. Darüber hinaus könne Kurzarbeit an Museen die soziale Ungleichheit in den öffentlichen Institutionen befördern. Viele Häuser seien als GmbHs oder in anderen Betriebsformen aus den kommunalen Haushalten ausgegliedert und unterlägen damit nicht denselben sozial ausgewogeneren Tarifen wie der öffentliche Dienst. Deren Beschäftigte dürften nicht schlechter gestellt werden, als Tarifangestellte der öffentlichen Hand. |